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Die Steuererklärung für Studenten – das muss man wissen

Autor:
Dominik
Stand:
21.7.2020

Ein Student sollte in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Dabei ist es nicht von Relevanz, ob bisher bereits ein Einkommen erzielt wurde. Dadurch lassen sich in der Regel gleich mehrere tausend Euro einsparen.

Das Prinzip lautet wie folgt: Wer als Student weniger Einnahmen als Ausgaben hat, leidet unter einem steuerlichen Verlust.

Der Student kann sich diesen Verlust als Steuerbonus anrechnen lassen. Dieser Bonus kann eingelöst werden, sobald Steuerzahlungen fällig werden.

Ein Student ist darüber hinaus nicht dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Eine Ausnahme stellen Studentenjobs dar, welche mit Lohnsteuerzahlungen verbunden sind.

Warum sollte man als Student eine Steuererklärung abgeben?

1. Wegen dem Verlustvortrag

Der Verlust wird dem Studenten angerechnet, sobald dieser Steuern zahlen muss.

2. Es sind keine Belegsammlungen nötig

Wer keine Belege gesammelt hat, kann auf Pauschalen zurückgreifen.

Für die meisten Kosten gibt es Pauschalen, welche geltend gemacht werden können. Das sind beispielsweise 240 Euro jährlich fürs Telefon.

3. Es funktioniert einfach und schnell

Auf dem Markt gibt es zahlreiche Steuersoftwaresysteme. Die ermöglichen es, die Steuererklärung ohne etwaige Fachkenntnisse und in einem bemerkenswert kurzen Zeitraum durchzuführen.

4. Die Steuererklärung kann 7 Jahre rückwirkend erfolgen

Bis zu sieben Jahr rückwirkend können etwaige Ausgaben geltend gemacht werden, um Steuern zurückzubekommen.

5. Hohe Beträge sind absetzbar

Während eines Studiums können zahlreiche Kosten entstehen. Egal ob Auslandssemester, Umzüge oder Praktika. Von der Steuer lassen sich dadurch in Summe oft mehrere tausend Euro absetzen.

Muss denn ein Student überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

In folgenden Fällen wird eine Steuererklärung zur Pflicht:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, welche den jährlichen Freibetrag übersteigen.
  • Einnahme aus Miete oder Kapitaleinkünfte, welche den Freibetrag übersteigen.
  • Wenn der Student bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist.
  • Wenn Steuerfreibeträge in der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
  • Studenten, die einem dualen Studium nachgehen.
  • Bei Erhalt von Elterngeld oder Waisenrenten.

Einzelne Studenten müssen tatsächlich eine Steuererklärung abgeben. Ausschlaggebend dafür ist das Einkommensverhältnis. Wer keine Nebeneinkünfte erzielt, muss natürlich keine Steuern zahlen.

Wer allerdings einen Nebenjob ausübt, bekommt durch den Arbeitgeber Lohnsteuer und muss eine Erklärung abgeben. Das wäre beispielsweise als studentische Hilfskraft der Fall. Mit einer Steuererklärung kann sich der Student einen Teil der seitens des Arbeitgebers gezahlten Steuern zurückholen.

Wer lediglich einen Minijob ausübt muss ebenfalls keine Steuern zahlen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass der Lohn nicht höher als bei 450 Euro liegt.

Das Einkommen muss insgesamt unter dem jährlichen Steuerfreibetrag von 9.408 Euro liegen (Stand: Juli 2020). Wird dieser überschritten, ist eine Steuererklärung verpflichtend abzugeben.

Welche Fristen sind bei der Steuererklärung einzuhalten?

Wer eine Steuererklärung freiwillig abgeben möchte, kann das innerhalb von vier Jahren tun.

Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss demnach spätestens zum Dezember 2022 eingereicht werden. Ist die Steuererklärung verpflichtend, muss diese jedes Jahr bis spätestens 31. Mai eingereicht werden.

Was muss man in der Steuererklärung beachten?

Für die Steuererklärung werden zunächst folgende Unterlagen benötigt:

  • Die Steuer ID
  • Eine gültige Bankverbindung
  • Bescheinigungen über Gehaltsersatzleistungen, wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld
  • Unterlagen zur Gewinnermittlung
  • Quittungen für Spenden
  • Steuerbescheinigungsgebühren wie Kapitalertragssteuer etc.

Obwohl sogenannte Pauschalbeträge gelten, sollten Belege aufgehoben werden. Das Finanzamt kann sie jederzeit einfordern. Wenn der entsprechende Beleg nicht vorliegt, kann die Zahlung verweigert werden. Hier ein paar Beispiele für relevante Belege:

  • Quittungen für Arbeitsmittel wie Bücher, Laptop
  • Fahrtkosten zur Uni, Bibliothek
  • Kosten rund um die Arbeit wie Telefonkosten, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Kosten für Umzug oder Bewerbungen
  • Nachweise über etwaige Einkünfte
  • Arzt- und Krankenhauskosten

Was kann man innerhalb des Studiums steuerlich absetzen?

Alle Kosten, welche mit dem Studium direkt in Verbindung stehen, können abgesetzt werden.

Dazu zählen unter anderem Studiengebühren, Arbeitsmaterialien, Transportkosten oder Praktika. Auch Studienreisen und Auslandssemester können in die Steuererklärung mit einfließen.

Zudem spielen Kosten für Versicherungen, Kosten für Studentenwohnheime oder teure Studentenwohnungen in die Absetzung mit ein. Es ist in jedem Fall von Bedeutung, ob es sich um ein Erststudium handelt oder nicht.

Im Erststudium kann die Ausbildung als Sonderausgabe angerechnet werden. In einem Zweitstudium oder einem Masterstudium kann das Studium in Form der Werbungskosten abgesetzt werden. Die Steuergutschrift zählt bis zum Eintritt in die Berufswelt.

Werbungskosten

Darunter fallen Fachbücher, Fahrtkosten oder Kosten für die Fortbildung. Generell kann mit einer Pauschale von 1.000 Euro Werbungskosten jährlich kalkuliert werden.

Falls die Ausbildungskosten diese Summe übersteigt, können die gesamten Ausbildungskosten mit entsprechenden Quittungen in der Steuererklärung angegeben werden.

In folgenden Fällen können Werbungskosten geltend gemacht werden:

  • Bei bestehendem Dienstverhältnis
  • Beim Studium an der Akademie
  • Nach Abschluss des Studiums
  • Sofern eine abgeschlossene Ausbildung vorhanden ist

Studenten, welche sich im Zweitstudium oder in einer Berufsausbildung befinden, können die gesamten Kosten der Ausbildung geltend machen. Diese müssen in dem Fall nicht wie Sonderausgaben im gleichen Jahr verrechnet werden.

Sie werden in Form einer Gutschrift auf die darauffolgenden Jahre verteilt. Das kann dann auch beim Einstieg in das Berufsleben geltend gemacht werden.

Sonderausgaben

Auch Sonderausgaben mindern Ausgaben. Das sind beispielsweise Kosten für die Erstausbildung, Versicherungen oder die Altersvorsorge. Der Pauschalbetrag beläuft sich hier auf 36 Euro. In den meisten Fällen sind die Sonderausgaben höher, daher sollten unbedingt die Quittungen aufbewahrt werden, um die tatsächlichen Beträge geltend machen zu können.

Achtung: Als Student in der Erstausbildung, können laut Gesetz, nur 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Außerdem müssen diese in dem jeweiligen Jahr angerechnet werden, in welchem sie angefallen sind.

Sonderausgaben müssen stets in dem jeweiligen Jahr, in welchem sie angefallen sind, abgerechnet werden. Die Rückzahlung ist maximal so hoch, wie die geleisteten Steuerzahlungen des jeweiligen Jahres.

Häufige Fragen zum Thema Steuererklärung für Studenten

Muss ein Student im dualen Studium Steuern zahlen?

Während des dualen Studiums ist man als Student dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Hier kann nicht nur das Einkommen abgesetzt werden, auch Studiengebühren können geltend gemacht werden. Der Steuerfreibetrag liegt aktuell bei 9.408 Euro jährlich. Wer unter diesem Betrag, auch während einem dualen Studium liegt, muss keine Steuern zahlen.

Ein großer Vorteil: Studienkosten können im dualen Studium als Werbungskosten geltend gemacht werden. Beispielsweise zählen dazu Arbeitsmaterialien, etwaige Fahrtkosten, Kleidung oder Kosten der Fortbildung.

Wer an einer privaten Universität studiert, profitiert besonders von der Steuererklärung. Werbungskosten können dann auf die kommenden Jahre umgelegt werden. Dieser Vorteil macht sich spätestens im Berufsleben bemerkbar.

Muss man als studentische Hilfskraft Steuern zahlen?

Ob man als studentische Hilfskraft Steuern zahlen muss, ist auch hier abhängig vom jeweiligen Einkommen. Wer weniger als 450 Euro im Monat verdient, muss keine Steuerzahlungen leisten. Wer den Steuerfreibetrag übersteigt, muss Steuern zahlen. Die Freibeträge bleiben also immer einheitlich.

Brauche ich als Student einen Steuerberater?

Gerade zu Beginn des Studiums ist man mit der Steuererklärung häufig noch unsicher. Ein Steuerberater kann mit nützlichen Tipps zur Seite stehen und erklärt ausgiebig, wie man die Studiengebühren von der Steuer absetzen kann. Auch weitere Möglichkeiten der Absetzungen werden vonseiten des Beraters aufgedeckt.

Zudem übernimmt er eine beratende Funktion bezüglich der Einkünfte, möglicher Studienkredite oder der jeweiligen Steuerklasse. Mit der korrekten Steuerklasse kann als Student schließlich einiges gespart werden.

Eine Pflicht besteht allerdings nicht. Wer die Steuererklärung auf eigene Faust scheut, aber keine Beratungskosten zahlen möchte, kann sich gegebenenfalls an einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine ähnliche Einrichtung wenden.

Woher bekomme ich meine Steuerklasse?

Die entnimmst du aus deiner Lohnsteuerbescheinigung.

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