Wer im Studium ein Stipendium ergattern konnte, freut sich logischerweise erst einmal über die finanzielle Förderung. Da es sich jedoch um eine Einkommensform handelt, stellt sich für viele Studenten die Frage, ob man diese Leistungen versteuern muss oder nicht.
Hier können wir Dich erst einmal erleichtern: in den allermeisten Fällen bleibt das Geld aus dem Stipendium steuerfrei. Woran das liegt und unter welchen Bedingungen Du das Geld doch versteuern müsstest erfährst Du bei uns.
Wann ist ein Stipendium steuerfrei?
Die Mittel aus einem Stipendium stammen in der Regel von einer öffentlich anerkannten Institution (wie zum Beispiel einer öffentlichen Stiftung) und habenden Zweck, Dein Studium oder die dahinterstehende Forschung durch finanzielle Unterstützung zu fördern. Diese Mittel sind nach §3 Nr. 44 EStG in der Regel steuerfrei, sofern sie unmittelbar aus öffentlichen Leistungen stammen.
Damit Du dieses Geld auch wirklich steuerfrei erhältst, sind allerdings folgende Voraussetzungen nötig:
- Du als Stipendiat darfst nicht dazu verpflichtet werden, einen bestimmten wissenschaftlichen, künstlerischen oder arbeitnehmerähnlichen Gegenwert zu leisten.
- Zusätzlich darf die Leistungshöhe des Stipendiums einen gewissen Wert zur Deckung der Lebenshaltungskosten nicht maßgeblich überschreiten. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach individuellen Kriterien wie Alter, akademische Vorbildung und regional bezogene Lebenshaltungskosten.
Wie erwähnt sind Stipendien aus öffentlicher Hand in den allermeisten Fällen steuerfrei. Stipendien aus privatrechtlichen Stiftungen sind allerdings nur dann steuerfrei, wenn die Stiftung über Vergaberichtlinien verfügt, die dafür sorgen, dass die Stipendien nach einheitlichen, vom Einzelfall losgelösten, Kriterien vergeben werden. Die Stipendienvergabe muss also objektiv und neutral erfolgen.
Wann ist ein Stipendium nicht steuerfrei?
Wie bereits erwähnt ist ein Stipendium unter Umständen auch nicht steuerfrei. Diese Fälle sind selten, kommen jedoch häufig aus den folgenden Gründen zustande:
- Es handelt sich um eine privatrechtliche Stiftung ohne freigegebene Vergaberichtlinien (da diese zum Beispiel subjektiv vergeben werden).
- Das Stipendienprogramm fördert einen wesentlich zu hohen Betrag, was nicht damit vereinbar ist, dass ein Stipendienprogramm im Wesentlichen die Lebenshaltungs- und Forschungskosten decken soll (so förderte das Heisenberg-Programm einen Studentenim Rahmen eines Promotionsstipendiums mit 30.000 EUR, was steuerpflichtig gehandhabt wurde).
- Du wirst dazu verpflichtet, Gegenleistungen (zum Beispiel durch eine Arbeitstätigkeit) zu erbringen.
Wo gebe ich ein Stipendium in der Steuererklärung an?
Da ein Stipendium nach §3 Nr. 44 EStG normalerweise nicht steuerpflichtig ist, wird es in den meisten Fällen in der Praxis von Studierenden nicht angegeben. Willst Du jedoch auf Nummer sicher gehen, kannst Du es bei gängigen Programmen wie WISO oder Elster unter „steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen“ eintragen.
Dort vermerken solltest Du den oben genannten Paragraphen und darauf verweisen, dass es sich um ein steuerfreies Stipendium handelt. Des Weiteren kannst Du bei Deinem Stipendiengeber eine entsprechende Bescheinigung anfordern. Diese wird jedoch in vielen Fällen automatisch bei Stipendienvergabe mitgegeben.
Bei welchen Stipendien handelt es sich um steuerfreie Programme?
Wie in der Einleitung des Ratgebers erwähnt sind Stipendienprogramme aus öffentlicher Hand steuerfrei. Zu diesen Einrichtungen zählen staatliche, zwischenstaatliche und sogenannte überstaatliche Institutionen.
Hierzu zählen beispielsweise folgende:
- Avicenna Studienwerk
- Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Evangelisches Studienwerk Villigst
- Friedrich Ebert Stiftung
- Friedrich Naumann Stiftung
- Hanns Seidel Stiftung
- Hans Böckler Stiftung
- Heinrich Böll Stiftung
- Konrad Adenauer Stiftung
- Rosa-Luxemburg Stiftung
- Stiftung der deutschen Wirtschaft (SDW)
- Studienstiftungdes deutschen Volkes
Und welche Stipendienprogramme sind steuerpflichtig?
Die Liste der steuerpflichtigen Stipendienprogramme ist deutlich übersichtlicher, jedoch konnten wir Dir nach einiger Recherche auch hier ein paar Beispiele heraussuchen:
- Heisenberg-Programm: die Höhe des Stipendienprogramms richtet sich nach dem Gehalt des Hochschullehrers, daher ist es nicht steuerfrei.
- EXIST-Gründerstipendium: das Programm ist ebenfalls steuerpflichtig, da es Gründer/-innen fördert und somit keinem Forschungszweck dient.
- Butenandt-Stipendiender Max-Planck-Stiftung
Zusätzlich sind viele Programme von privatrechtlichen Stiftern steuerpflichtig. Du solltest bei einer Zusage zu einem solchen Programm definitiv den Stifter nach der steuerlichen Behandlung fragen, um alles richtig zu machen.