Alle Informationen rund um die Krankenversicherung
Zur Krankenversicherung für Studenten müssen Studienanfänger eine grundsätzliche Entscheidung treffen. In den ersten drei Monaten nach der Immatrikulation können sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien zu lassen und in die private Krankenversicherung (PKV) zur wechseln oder - falls sie bereits privat versichert sind - dort zu bleiben. Danach ist bis zum Ende des Studiums kein Wechsel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung möglich.
Studierende, die vor dem Studienbeginn im Rahmen einer Ausbildung, eines Arbeitsverhältnisses oder eines Sozialen Jahres bereits pflichtversichert waren, haben nicht das Recht, zum Studienbeginn in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Für die Krankenversicherung von Studenten gibt es insgesamt vier Möglichkeiten:
Wenn die Eltern Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden Studierende dort zunächst kostenlos mitversichert werden. Die Familienversicherung greift, solange die Eltern für ihre studierenden Kinder Kindergeld erhalten - in der Regel also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Verlängerungen um maximal ein Jahr sind möglich, wenn die Kinder vor dem Studium Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet haben. Für die Immatrikulation brauchen Studierende eine Versicherungsbescheinigung der elterlichen Krankenkasse, die telefonisch oder online angefordert werden kann.
Spätestens nach dem Auslaufen der Familienversicherung haben Studierende die Möglichkeit, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu zunächst sehr günstigen Konditionen zu versichern. Ebenso wie für alle anderen gesetzlich krankenversicherten Personen gilt auch für die Krankenversicherung der Studenten das Recht der freien Kassenwahl.
Studierende, die vor dem Studium in der PKV waren, weil ein Elternteil oder beide Eltern in der PKV versichert sind, müssen daran nichts ändern, wenn sie zum Studienbeginn einen Antrag auf die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht stellen. Vor allem die Kinder von Beamten wählen oft die private Krankenversicherung für Studenten, da die Beiträge dafür durch die Beihilfe des Dienstherrn besonders günstig sind. Allerdings gelten die günstigen Beihilfetarife nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - die private Krankenversicherung für Studenten wird danach deutlich teurer. Wer nach dem Studienabschluss in die Selbstständigkeit startet oder zunächst ALG II (Hartz IV) bezieht, muss in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gelten Studierende als versicherungspflichtig. Zum Studienbeginn können sie somit wählen, ob sie in der PKV verbleiben oder in die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten wechseln wollen. Nach dem 30. Geburtstag ist diese Wechselmöglichkeit auch für Studienanfänger nicht mehr gegeben.
Kinder von Studierenden werden über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern oder - wenn die Studierenden über ihre Eltern familienversichert sind - über die Großeltern kostenlos versichert. In der privaten Krankenversicherung kommt es auf die Einkommensverhältnisse der Eltern an, ob das Kind kostenfrei in der Police eines Elternteils mitversichert werden kann.
Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten ist an die Entwicklung des BAföG-Bedarfssatzes gekoppelt. Nach der BAföG-Erhöhung im Wintersemester 2019/2020 liegt der Beitrag für die vergünstigte Krankenversicherung der Studenten bei etwa 76 Euro. Zusammen mit dem von den Krankenkassen selbst festgelegten Zusatzbeitrag zahlen Studierende einen Krankenkassenbeitrag von durchschnittlich 84 Euro. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen Studierende erst ab dem 23. Geburtstag. Für Kinderlose beträgt er rund 25 Euro, für Studierende mit Kindern 23 Euro. Der Gesamtbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten sowie für die Pflegeversicherung liegt für Kinderlose derzeit bei 109 Euro monatlich.
Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr können sich Studierende nicht mehr in der vergünstigten Krankenversicherung der Studenten versichern, sondern müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse regulär freiwillig versichern. Der monatliche Beitrag hierfür beträgt derzeit rund 195 Euro. Verheiratete Studierende mit niedrigem Einkommen können möglicherweise eine kostenfreie Familienversicherung in Anspruch nehmen, wenn der Partner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Bis zum Alter von 25 Jahren können sich Studenten noch günstig über die Familienversicherung der Eltern mitversichern. Studierende, für die keine Selbstversicherung vor dem Studium erforderlich wurde, können bis zur Vollendung beitragsfrei bei den Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Spätestens, wenn der Kindergeldbezug aufhört, hört auch die Berechtigung auf, bei den Eltern kostenlos mitversichert zu werden und dann müssen sich Studierende Gedanken machen, wie sie die eigene Versicherung gestalten wollen.
Wer vor dem Studium beim Bundesfreiwilligendienst war oder Wehrdienst geleistet hat, der kann eine kostenlose Versicherung auch bis zu ein Jahr über das 25. Lebensjahr hinaus erreichen. In der Praxis spielt das jedoch kaum eine Rolle.
Als Student kann man selbst eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden, wenn man das möchte. Zum Beispiel mit 25, wenn man aus der Mitversicherung bei den Eltern ausscheidet. Meist gelten dann wegen des niedrigen Studenteneinkommens günstige Bedingungen. Studenten haben zwischen den gesetzlichen Krankenkassen die freie Auswahl. Bei Studierenden, die sich selbst in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, gelten – Stand 8.2020 – günstige Beträge incl. Pflegeversicherung rund 109 Euro im Monat – bei kinderlosen Studierenden.Allerdings hat die günstige Studentenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse irgendwann auch einmal ein Ende, nämlich mit dem vollendeten 30.Lebensjahr, dann zahlt man auch als Studierende „normale“ Beiträge, die bei rund 195 Euro liegen.
Studierende, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) waren, als sie das Studium aufgenommen haben, können dies auch bleiben. Häufig sind Studierende in der privaten Krankenversicherung, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile privat versichert sind und dann auch ihre Kinder privat versichern. Gerade bei Beamten und Beamtenkindern ergeben sich durch die Beihilfe-Konstruktion interessante Tarife. Die günstigen Beihilfetarife gelten jedoch auch nur bis zum 25. Lebensjahr, danach wird die private Krankenversicherung für Studenten teurer.Wer nach dem Studium arbeitslos wird und Arbeitslosengeld II bezieht, muss privat krankenversichert bleiben. Ebenso, wer sich nach dem Studium für die Selbstständigkeit entscheidet.
Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben ein Herz für Studenten, die länger studieren. In der PKV kann man den Studententarif sogar bis zum 39. Geburtstag in Anspruch nehmen, aktuell zahlt man dort ca. 95 Euro im Monat für die Krankenversicherung.
Wer 25 Jahre alt geworden ist und studiert, kann entweder selber Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden und muss sich dort eigenständig versichern, was zum günstigen Beitrag der studentischen Krankenversicherung dort möglich oder aber bleibt privat versichert, wenn er dies bereits zu Beginn seines Studiums so festgelegt hat, weil er z.B. von seinen Eltern aus vorher privat versichert war. Wer privat bis zum 25. Lebensjahr als Studierender versichert war, kann nicht so ohne Weiteres in die Gesetzliche Krankenversicherung als Student wechseln.
Studenten können zu Beginn des Studiums frei wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen wollen. In der gesetzlichen Versicherung gibt es die kostenlose Mitversicherung bei den Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse. Zunächst ist die Eingruppierung der Studierenden zur gesetzlichen Krankenversicherung zu Beginn des Studiums vorgesehen. Man kann sich davon aber einmalig befreien lassen und sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Dieser Weg steht allen Studenten offen. Nicht nur denen, die bereits vor dem Studium privat versichert waren.Allerdings muss man sich innerhalb von 3 Monaten nach der Immatrikulation (Einschreibung) von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, wenn man sich zu Beginn des Studiums für die private Krankenversicherung entscheidet. Man ist für die Dauer des Studiums an die Wahl der Krankenversicherung gebunden und kann nicht wechseln.
Wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, fliegt aus der günstigen Studentenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen und wird bei der Beitragsberechnung in der GKV so behandelt, als wenn er über 1000 Euro im Monat verdienen würde.
Früher für den Zeitraum von einem Semester noch mögliche Übergangstarife (Absolvententarife) wurden zum Jahreswechsel 2019/2020 vom Gesetzgeber abgeschafft. Wer als Studierender also mit 30 in der gesetzlichen Krankenkasse „freiwillig“ versichert ist, zahlt ca. 190 Euro für Krankenversicherung & Pflegeversicherung – im Monat. Das ist für viele Studenten häufig ein Schock. Doch es gibt einen Ausweg: Wer studiert und während des Studiums 30 wird, kann sich auch in der privaten Krankenversicherung günstiger versichern, weil mit 30 die Pflichtversicherung für Studenten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse für versicherungspflichtige Studenten endet einen Monat nach dem Ende des Semesters, in dem man 30 geworden ist. Dann kann man „freiwillig“ gegen höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder aber in die private Krankenversicherung wechseln. Dafür hat man allerdings nur 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht Zeit.
Studenten, die lange studieren und das 30. Lebensjahr überschritten haben, können kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben, wenn sie heiraten und der Partner ist in der gesetzlichen Krankenasse. Dann kann man zeitlich unbegrenzt bis zum Ende des Studiums in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert bleiben. Allerdings nur dann, wenn man die jeweils gültigen Einkommensgrenzen nicht überschreitet (450 Euro im Monat oder als Werkstudent unter 538,33 € im Monat).
Wer sich in Deutschland an einer Hochschule einschreibt, muss bei der Einschreibung eine Krankenversicherung nachweisen. Studenten sind häufig auf der Suche nach einer günstigen Krankenversicherung. Eine günstige Form der Krankenversicherung ist auf jeden Fall bis zum Alter von 25 die kostenlose Mitversicherung bei Mama und Papa.
Wenn die Eltern oder ein Elternteil gesetzlich versichert ist und man selbst keine wesentlichen Einkünfte erzielt, kann man bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern mit in die Familienversicherung, d.h. der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nicht nur für das gesetzlich krankenversicherte Elternteil oder die gesetzlich krankenversicherten Eltern, sondern auch für die Kinder, wenn diese das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kein eigenes Geld verdienen (max. 450,- im Monat).
Da für die kostenlose Mitversicherung dann nur 0,00 Euro fällig werden, ist dies eine günstige Krankenversicherung für Studenten. Die günstigste Form, die allerdings nur bis Erreichen des 25. Lebensjahres gilt. Sobald dann nämlich die Kindergeldzahlung eingestellt wird, hört auch die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf und man muss als Student eigene Beiträge zahlen.
Bis zum Alter von 25 ist die Versicherung mit Beitrag von 0,00 Euro auf jeden Fall die günstigste Form der Studenten-Krankenversicherung. Übersteigt der Student das Alter von 25, lassen sich private Krankenversicherungen finden, die günstiger sind als der Satz der gesetzlichen Krankenkassen, den man dann bezahlen muss. In der gesetzlichen Krankenkasse zahlt man dann ca. 82 Euro Monatsbeitrag, was sich durch die Wahl einer privaten Krankenversicherung mit geschickter Tarifkonstruktion reduzieren lässt. Wenn man Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist. Die Wahl am Beginn des Studiums zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist ja verpflichtend für die Dauer des gesamten Studiums.Eine günstige Krankenversicherung ist ab dem Alter von 30 Jahren zumeist die private Krankenversicherung, wo sich im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse Beiträge sparen lassen. Mit dem Alter von 30 fällt der Student aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse und kann sich dort – gegen höheren Beitrag freiwillig versichern lassen, was ca. 154 Euro kostet (2020). Hier gibt es am Markt schon preiswertere Angebote von privaten Krankenversicherungen, die dann schon eher in die Rubrik „Günstige Krankenversicherung für Studenten“ fallen.
Vereinfacht kann man sagen:
Bedenken muss man bei der Wahl (z.B. ab 30) auch, dass die Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenkasse abhängig ist von der Einkommenshöhe: Verdient man nach dem Studium mehr, zahlt man auch mehr Beitrag. Der Beitrag in der privaten Krankenkasse ist aber einkommensunabhängig, sondern hängt vom Eintrittsalter des Versicherten und den gewählten Leistungen ab. Man muss in der privaten Krankenversicherung nicht mehr Beitrag zahlen, wenn man mehr verdient.Dies ist häufig ein wichtiges Entscheidungskriterium für Studierende, die Berufe mit hohen Einkommensaussichten anstreben, z.B. Juristen oder Ärzte. Der Fokus liegt dann nicht nur auf der Studierenden-Phase und der Beitragshöhe zur Studentenzeit, sondern auch auf der Beitragshöhe in der Zeit der Berufsausübung. Hier zahlen junge Gutverdiener dann später in der privaten Krankenversicherung erst recht weniger Beitrag als in der gesetzlichen Krankenkasse, wo Beiträge zwar auch gedeckt werden, aber erst einmal mit steigendem Einkommen auch steigen.
Ob eine Krankenversicherung günstig ist, sollte man nicht nur an der Beitragshöhe bemessen, sondern auch am Gesamtumfang der Versicherungsleistungen. Im Regelfall leistet die private Krankenversicherung mehr und übernimmt mehr als die gesetzliche Krankenkasse. Sicher auch ein Grund dafür, dass Privatpatienten nachweislich schneller und eher Termine bei bestimmten Ärzten bekommen.
Wer als Student kein Einkommen hat, muss dennoch krankenversichert sein. Dies gilt zumindest für Deutschland. Bereits bei Immatrikulation muss man angeben, wie man versichert ist und eine Versicherung nachweisen. Die bei der Einschreibung gewählte Versicherungsform gilt dann für das ganze Studium.
Für die einzelnen Altersgruppen und Versicherungsformen bedeutet das dann das Folgende:
Die Beitragshöhe in der privaten Krankenkasse ist nicht an das Einkommen gekoppelt. Das hat zum einen den Vorteil, dass man auch bei hohem Einkommen keinen höheren Beitrag für seine private Krankenversicherung bezahlt, aber zum anderen den Nachteil, dass man auch bei Null-Einkommen oder niedrigem Einkommen seinen unveränderten Beitrag zahlen muss.
Aber auch in der gesetzlichen Krankenkasse zahlt man als Student ab 25 und auch ab 30 eine Art „Mindestbeitrag“, den man auch dann zahlen muss, wenn man tatsächlich weniger als die genannten Bezugsgrößen verdient.
Im Vergleich sind die gesetzlichen Krankenkassen natürlich durch die beitragsfreie Mitversicherung bei Studierenden bis 25 Jahre unschlagbar – was die Kosten anbelangt. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind aber größer und privat versicherte sind – trotz aller gegenteiligen Beteuerungen – beim Arzt in der Regel willkommener.
Das Studium macht häufig nur einen im Gesamtlebenslauf kurzen Zeitabschnitt aus, sodass sich besonders bei Akademikern auch der Blick auf die Zeit nach dem Studium lohnt. Jemand, der 5 oder 10 Jahre studiert, wird meist anschließend 30 bis 35 Jahre arbeiten und Geld verdienen. Oder gar länger. Daher sollte man sich auch die Frage stellen, wie sich die Frage der Krankenversicherung nach dem Studium verhält.
Wer nach dem Studium einen versicherungspflichtigen Job anfängt, landet in der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge hälftig.
Wer nach dem Studium arbeitet und viel Geld verdient, d.h. mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, dann gilt:
Wer sich nach dem Studium hauptberuflich selbstständig macht:
Wer nach dem Studium noch in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, merkt bei einem gut bezahlten Job die volle Härte der Beitragshöhe. In der gesetzlichen Krankenkasse zahlt man Krankenkassenbeiträge von seinem Gehalt, und zwar bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Gerade bei Akademikern werden diese Beitragsbemessungsgrenzen oft schon im ersten Job nach dem Studium überschritten. Für das Jahr 2020 liegt die Beitragsmessungsgrenze bei 4687,50 €. Wer also z.B. 5.000 Euro im Monat brutto verdient, zahlt von 4.687,50 € Beitrag an die Krankenkasse. Im Jahr 2020 sind dies 14,6 % + Krankenkassen-Zusatzbeitrag (z.B. 1,1 %), überschlagsweise also 15,7 % von 4.687,50.
Damit fließen 735,93 € jeden Monat an die gesetzliche Krankenkasse – hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Private Krankenkassen sind da häufig deutlich preiswerter, allerdings muss man bei der Betrachtung auch die Familiensituation berücksichtigen. Bei der gesetzlichen Krankenkasse wäre ein nicht mitarbeitender Ehepartner beitragsfrei mitversichert, ebenso etwaige Kinder. In der privaten Krankenkasse muss für jeden Beitrag gezahlt werden. Bei der Überlegung, ob man sich nach dem Studium privat oder gesetzlich versichert (so man denn überhaupt die Wahl hat), sollte man also auch den Familienstand berücksichtigen. Es ist also zu fragen:
Die Beantwortung der Frage, welches die beste Versicherung nach dem Studium ist, ist eine komplexe Frage, die man weder zwischen Tür und Angel noch vorschnell beantworten sollte. Hier müssen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Versicherungseigenschaften sorgfältig abgewogen werden. Häufig tendieren Besserverdienende zur privaten Krankenversicherung, weil ihnen die größeren Leistungen und eine etwaige bessere Behandlung wichtig sind und man sich dies mit besserem Einkommen auch gut leisten kann.
Durch Konstruktionen, in denen in jungen Jahren Altersrückstellungen gebildet werden, kann man auch den Beitrag in der privaten Krankenversicherung im Alter reduzieren.
Bis Ende 2019 galt: Die vergünstigte Krankenversicherung der Studenten stand Studierenden bis zum 30. Geburtstag oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters offen. Ab 2021 gilt hierfür nur noch die Altersgrenze, wovon jüngere Langzeit-Studierende profitieren. Gestrichen wurde außerdem der sogenannte Examenstarif, den Studierende nach dem Auslaufen der vergünstigten Krankenversicherung der Studenten für maximal sechs Monate in Anspruch nehmen konnten. Die Kosten dafür lagen bisher bei rund 140 Euro monatlich und somit unterhalb der Beiträge für die reguläre freiwillige Versicherung in der GKV.
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Zum RatgeberAuch das Thema private Krankenversicherung im Studium findest Du in unserem gesonderten Ratgeber, um Dir alle wichtigen Punkte aufzuzeigen. Insbesondere zum Thema Kosten erhältst Du einen detaillierten Überblick.
Zum RatgeberSpätestens wenn Du ein Auslandssemester während Deines Studiums anstrebst, wird das Thema Auslandskrankenversicherung wichtig. Sie ist meist günstig, allerdings lauern auch hier Besonderheiten.
Zum RatgeberAls Werkstudent verdienst Du Dein erstes Geld. Dabei wichtig ist auch das Thema der Krankenversicherung.
Als Werkstudent gilt es besondere Dinge zu beachten, insbesondere zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wir zeigen Dir, worauf Du dabei achten musst und wann die PKV sinnvoll ist.