Alle Informationen rund um die Auslandskrankenversicherung
Studenten, die länger im Ausland verweilen, sollten sich um eine Auslandskrankenversicherung kümmern. Eine solche macht auch schon bei Urlaubsaufenthalten Sinn. Auslandskrankenversicherungen sind angebracht bei:
Zwar zahlt die gesetzliche Krankenkasse (wenn man dort versichert ist), im Ausland Behandlungen für ihre Versicherten, aber z.B. nur in einem anderen EU-Staat, EWR-Staat, der Schweiz oder einigen weiteren Abkommens-Staaten. Dazu gehören z.B. nicht USA, Australien oder Kanada. Wer in USA dann zum Arzt muss, muss damit rechnen, dass dieser erstmal Cash oder Kreditkarte haben möchte. Die gesetzliche Krankenkasse kann nur im Ausnahmefall die Kosten für erforderliche Behandlungen außerhalb der EU/EWR zum Teil oder ganz übernehmen: Wenn die Behandlung nur dort möglich ist. Das ist aber in der Praxis kaum der Fall.
Auch in der EU/EWR sind aber die Ansprüche gegen die gesetzliche Krankenkasse begrenzt, wenn man im Ausland erkrankt:
Die Kasse zahlt nur den Anspruch, der „unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer medizinisch notwendig ist und dem Recht des Aufenthaltsstaates entspricht“. Das ist häufig weniger als man in Deutschland erwarten darf. Kosten eine Rücktransports nach Deutschland sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ist also gleich aus mehrerer Hinsicht sinnvoll.Wer nur kurz im Ausland ist, kann kurze Auslandskrankenversicherung abschließen, die nur ein paar Wochen oder ein Jahr dauern. Wer ein Semester oder länger im Ausland studiert, sollte sich um einen langfristigen Auslandskrankenversicherungsschutz kümmern.
Jeder dritte deutsche Student verbringt mittlerweile mindestens ein Semester im Ausland, was bei Bewerbungen und der Karriere häufig Pluspunkte bringt und überdies Auslandserfahrung und Fremdsprachenkenntnisse mit sich bringt.
Dazu ist eine Auslandskrankenversicherung unbedingt anzuraten. Auslandskrankenversicherungen zahlen meist keine Vorerkrankungen und Auslandskrankenversicherungen zahlen meist keine Behandlungen im Ausland, die schon vorher bestanden haben, sondern der Schutz erstreckt sich zumeist auf unvorhersehbare Krankheits- und/oder Unfallfälle, die im Ausland erstmals auftreten. Hier gibt es aber individuelle Anpassungsmöglichkeiten beim Schutz. Meist sind in Auslandskrankenversicherungen mindestens die folgenden Leistungen versichert: