Alle Informationen rund um die Krankenversicherung
Studierende können auch eigenständige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse werden, dies ist häufig bei zwei Gruppierungen der Fall:
Studenten sind in der Regel bis zum Alter von 25 Jahren in der gesetzlichen Krankenkasse bei den Eltern beitragsfrei mitversichert. Die Kosten dieser beitragsfreien Krankenversicherung in der GKV sind also bis zum Alter von 25: 0,00 Euro und damit unschlagbar günstig.
Für Studenten berechnen die gesetzlichen Krankenkassen einen günstigen Tarif, der sich mit einem niedrigen Beitragssatz am BAföG Bedarfssatz orientiert. Im Jahr 2020 liegt der BAföG-Bedarfssatz bei 744 Euro. Davon werden 10,22 % plus ein krankenkassenspezifischer Zusatzbeitrag von z.B. 0,9 % berechnet. Das ergibt im Jahr 2020 z.B. 82,73 € Monatsbeitrag (76,04€ + 6,70€)
Wer lange studiert, zahlt ab 30 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Beitrag, weil zum einen die Bezugsgröße höher ist (nicht mehr BAföG-Bedarfssatz) und zum anderen der Prozentsatz des Beitrags steigt. 30-jährige Studenten zahlen im Jahr 2020 beispielsweise insgesamt 14,0 % + Zusatzbeitrag von 1038,33 Euro Bezugsgröße. Auch dann, wenn der Student gar keine 1038 Euro im Monat verdient, sondern weniger. Das ist ein Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung von Studenten. Im Beispielfall also schon:
14,0 % von 1038,33 = 145,37 € + 0,9 % von 1038,33 = 9,35 € (individueller Kassenbeitrag – kann leicht schwanken)= 154,72 Euro Monatsbeitrag für den Studenten
Dies ist allerdings erst der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse, bei der man dann „freiwillig“ Mitglied ist. Dazu kommt noch ein Beitrag für die Pflegeversicherung, bei kinderlosen Studenten nochmal 34,26 €.
Grundsätzlich kann man nach dem Studium von einer gesetzlichen Krankenkasse in einer andere wechseln, allerdings müssen Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte die allgemeine Bindungsfrist von 18 Monaten an die zuletzt ausgeübte Krankenkassenwahl berücksichtigen.
Bei einer Unterbrechung einer Mitgliedschaft hat man allerdings ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht.
Bei einer Erhöhung eines Krankenkassen-Zusatzbeitrags gibt es auch immer ein Sonderkündigungsrecht, das sollte man beachten. Die Krankenkasse muss auch darauf aufmerksam machen.
Der klassische Fall für Studierende ist der, das die Eltern oder ein Elternteil gesetzlich krankenversichert sind und der Studierende dort beitragsfrei bis zum 25.Lebensjahr mitversichert ist – beitragsfrei.
Studierende sind solange beitragsfrei in der GKV mitversichert, wie man Kindergeld bekommt und das ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs. (Ausnahme: Verlängerung um ein Jahr durch Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst).
Die Krankenkasse erstellt eine Versicherungsbescheinigung über die kostenlose Familienmitversicherung, die man bei der Einschreibung an der Uni vorweisen kann.