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Private Krankenversicherung für Studenten

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Studierende können sich auch privat krankenversichern lassen – innerhalb von 3 Monaten nach Immatrikulation muss man sich dann dazu entschließen und dies durch einen Befreiungsantrag von der Gesetzlichen Krankenversicherung deutlich machen. Während einkommenslose, bzw. einkommensarme Studierende bei Eltern, die auch gesetzlich krankenversichert sind, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden können, muss der privat krankenversicherte Studierende Beiträge zahlen. Diese sind jedoch niedrig und als Kind von Beamten wegen der Beihilfekonstruktion sogar besonders niedrig (bis zum 25.Lebensjahr, dann steigen die Beiträge).

Welche Vorteile hat eine private Krankenversicherung für Studierende?

  • Bessere Versorgung, mehr Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Keine hohen Zuzahlungen (z.B. bei Zähnen)
  • Frühzeitige Aufnahme in das System der privaten Krankenversicherung, wenn die Beantwortung von Gesundheitsfragen meist noch kein Problem darstellt
  • Günstige Tarife
  • Studententarife über das Alter von 30 hinaus möglich, z.B. bis 34 oder auch 39 (z.B. bei Anwärtern und Referendaren)

Wann macht eine private Krankenversicherung für Studierende Sinn?

Wer als Student Eltern hat, die gesetzlich krankenversichert sind und selbst als Student kein nennenswertes Einkommen hat, für den ist es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres immer das Beste, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert zu sein. Ggf. kann zusätzlich eine private Zusatzversicherung Sinn machen, um Leistungslücken zu schließen und eine bessere Versorgung zu erzielen. Eine private Krankenversicherung kann bis zum 25. Lebensjahr nicht preiswerter als eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern sein.

Anders sieht es aber aus, wenn man als Studierender selbst schon Geld verdient, wodurch man in der gesetzlichen Krankenversicherung sich auch selbst versichern müsste oder aber das 25. Lebensjahr überschritten hat, dann ist häufig die private Krankenversicherung die preiswertere Alternative. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel immer preiswerter für Studierende als die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für über 25-jährige Studierende.

Während in der gesetzlichen Krankenkasse die Bevorzugung von Studenten mit 30 Jahren endet, gewähren private Krankenversicherung günstige Studierenden-Tarife über das 30. Lebensjahr hinaus - je nach Konstruktion bis zum 39. Lebensjahr (z.B. Referendare, Anwärter). Diese privaten Studententarife sind dann deutlich billiger als die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beamtenkinder in der privaten Versicherung besonders begünstigt

Besondere Glückskinder sind Kinder von Beamten in der privaten Krankenversicherung. Für Beamtenkinder gibt es bis zum 25. Lebensjahr sogenannte Beihilfetarife, die nochmal günstiger als die ohnehin schon günstigen privaten Krankenkassentarife sind. Dies ist deshalb so, weil die private Krankenversicherung für den Studierenden nur den Teil abdecken muss, der nicht schon die Konstruktion der „Beihilfe“ gedeckt wird. Da mit dem Wegfall des Kindergelds (Alter 25) der Beihilfeanspruch für das studierende Kind wegfällt, endet der besonders günstige private Krankenkassentarif für Studierende mit dem 25. Lebensjahr, ist dann aber immer noch günstiger als der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse.

Entscheidung für private Krankenkasse am Anfang des Studiums bleibt für das ganze Studium

Wer sich am Beginn des Studiums für eine private Krankenkasse entschieden hat, bleibt an diese Entscheidung für die Dauer des gesamten Studiums gebunden. Wechseln in die gesetzliche Krankenkasse während des Studiums ist nicht mehr möglich.

Ewige Studenten haben mit 30 nochmal die Wahl

Wer während des Studiums das 30.Lebensjahr überschreitet, beendet damit die grundsätzliche Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und hat damit die Wahl, ob er sich gesetzlich oder privat weiter versichert. Die private Krankenversicherung ist für Studierende mit 30 Jahren finanziell günstiger und leistet mehr. Achtung: Man hat bei dieser 30-Jahres-Regelung nur zwei Wochen, um aus der GKV in die PKV zu wechseln.

Halber Beitrag in der PKV statt ganzer Beitrag in der GKV

Die Beitragsunterschiede für 30-jährige Studenten zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung sind krass. Häufig zahlen Studenten in der GKV ca. doppelt so viel wie in der Standard PKV für Studenten. Studierende sparen also durch den Wechsel in die private Krankenversicherung – spätestens mit dem 30. Lebensjahr richtig Geld. Häufig wechseln Studenten, die zunächst im Studium gesetzlich über die Eltern versichert waren, mit dem 30. Lebensjahr in die private Krankenversicherung. Dies trifft besonders häufig bei Studenten mit langen Studiengängen inklusive Promotion etc. zu, z.B. Medizin- und Jurastudenten.

Private Studenten Krankenversicherung leicht abgespeckt

Private Krankenversicherungen für Studierende sind in den Leistungen frei wählbar, aber es gibt einheitliche PSKV (private studentische Krankenversicherung), die gegenüber Standard-PKV-Verträgen leicht ausgedünnt wurden, aber immer noch besser als die gesetzliche Krankenversicherung sind:

  • Allgemeine Arztleistungen werden bis zum 1,7 fachen der Gebührenordnung erstattet, Privatärzte stellen manchmal das 2,3 fache in Rechnung
  • Beim Zahnarzt gibt es das 2,0 fache der Gebührenordnung
  • Im Krankenhaus gibt es für Studierende in der Standard-Version keine Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung (Wahlleistungen)

Viele Studierende wählen bei privater Krankenversicherung aber gar nicht die Standard-Private-Krankenversicherung für Studierende (PSKV), sondern vereinbaren individuell höhere Leistungen. Hier muss man sich beraten lassen und entscheiden, was einem ein höherer Versicherungsschutz und eine bessere Versorgung wert ist.

Kosten für Studenten in der privaten Krankenversicherung

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Studenten sind ab dem Alter von 25 i.d.R. immer unter denen der gesetzlichen Krankenkassen. Hier kommt auf Tarifdetails und den Versicherer an. So können Studenten meist zwischen 70 Euro und 145 im Monat zahlen. Selbst „teure“ Anbieter privater Krankenversicherer sind häufig noch billiger als die Raten der gesetzlichen Krankenkasse. Dies gilt erst recht ab dem 30. Lebensjahr, dort werden die Unterschiede ganz besonders deutlich.

Überdies können Studenten bei der privaten Krankenversicherung besondere Konstruktionen wählen, z.B. Selbstbeteiligung oder Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen etc. Darüber hinaus erbringt die private Krankenversicherung zusätzliche Vorteile, wie z.B.:

  • Studentenversicherung teilweise bis zum Alter von 39 möglich
  • Mehr Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse
  • Keine Zuzahlung zu Arzneimitteln in der Apotheke
  • Kinder von Beamten profitieren von günstigen Beihilfe-Tarifen

Privat versicherte Studierende, weil die Eltern privat versichert sind

Häufig lassen privat versicherte Eltern auch ihre Kinder privat versichern und zahlen deren Beiträge. Ist der Studierende zu Beginn seines Studiums in der privaten Versicherung, darf er das auch während des Studiums natürlich bleiben. Zu Beginn muss man dann allerdings den Befreiungsantrag von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen.

Dies nutzen vor allen Dingen Kinder von Beamten, weil die Beiträge für Beamtenkinder aufgrund der Beihilfe sehr günstig sind. Eine Entscheidung für die Private Krankenversicherung, die man zu Beginn des Studiums trifft, gilt jedoch für das gesamte Studium und ist nicht umkehrbar. Auch dann nicht, wenn die Eltern sich entscheiden, das nicht mehr zu finanzieren.

In der privaten Krankenversicherung heißt der günstige Tarif für Beamtenkinder „Beihilfetarif“ – dieser fällt jedoch auch weg, wenn der Kindergeldbezug stoppt (mit 25). Dann fällt ein höherer Studententarif an.

Bei privater Versicherung während des Studiums sollte man an die Zeit nach dem Studium denken. Es gibt zwei klassische Situationen, in denen man – auch wenn man es anders möchte – auch nach dem Studium privat versichert bleiben muss:

  • Wenn man nach dem Studium arbeitslos wird und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezieht, bleibt man in der privaten Krankenversicherung und muss deren Beiträge zahlen – es gibt zwar einen Zuschuss, aber meist nicht in voller Höhe
  • Wenn man sich nach dem Studium selbstständig macht, kann man sich nicht gesetzlich versichern, sondern muss dies mit einer Privaten Krankenversicherung tun.

Private Studierendenversicherung wegen hohem Einkommen oder Selbstständigkeit

Wer z.B. vor dem Studium schon gut verdient hat oder selbstständige war und sich dabei privat versichert hat, bleibt dies auch beim Studium.

Aber: Ist man noch keine 30 Jahre alt, kann man sich für die gesetzliche Krankenkasse beim Studium entscheiden (oder privat versichert bleiben). Nach dem 30. Lebensjahr kann man sich auch als Studierender nicht mehr aus der Privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung verabschieden.

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