Alle Informationen rund um die Krankenversicherung als Werkstudent
Studenten, die in Betrieben Praxisluft schnuppern, sind dort häufig sehr beliebt und werden gerne eingesetzt, weil sie frisch von der Uni kommen, meist sehr ehrgeizig sind und frischen Wind in das Unternehmen bringen. Häufig kommt dann aus den Unternehmen der Wunsch nach mehr Arbeit im Unternehmen. Doch hier müssen Werkstudenten aufpassen, weil sonst der besondere Status der Werkstudenten verloren geht.
Die meisten Werkstudenten sind von der Sozialversicherungspflicht befreit und zahlen weder Beiträge für die Krankenversicherung noch für die Arbeitslosenversicherung noch für die Pflegeversicherung. Lediglich an die Rentenversicherung werden ein paar Euros abgeführt.
Der Gesetzgeber hat jedoch harte Bedingungen an diesen Sonderstatus geknüpft:
Es gibt Ausnahmeregelungen: z.B. darf man in den Semesterferien mehr arbeiten, ebenso für befristete Arbeitsverhältnisse von max. 3 Monaten.
Grundsätzlich ist auch der Werkstudent krankenversicherungspflichtig. Er muss also entweder in der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung versichert sein. Hält er die 20-Stunden-Grenze und die anderen Vorgaben ein, ist er lediglich bis zum Alter von 25 von einer eigenen Beitragszahlung an die gesetzliche Krankenkasse befreit, wenn er familienversichert (z.B. über die Eltern) ist.
Werkstudenten, die älter als 25 sind, sind entweder in der gesetzlichen Krankenkasse und zahlen damit dort Beitrag oder aber in der privaten Krankenversicherung entrichten dort ihren Beitrag. Beitragsfreiheit kann in der Familienversicherung nur bis zum 25. Lebensjahr in der GKV erreicht werden. Das verlängert sich auch durch einen Werkstudenten-Vertrag nicht.
Man kann nicht grundsätzlich mit der Aufnahme eines Werksstudentenjobs die Form der Krankenkasse wechseln, also von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung.
Die einmal am Anfang des Studiums gewählte Krankenversicherungsform gilt für das ganze Studium und damit auch für die Aufnahme eines Werksstudentenjobs. Lediglich bei Erreichen der Altersgrenze von 30 während des Studiums hat man nochmal Gelegenheit die Kassenwahl zu überdenken und kann von der Gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln.