Du bist Student und hast Fragen zum Thema Steuern im Studium? Unsere Ratgeber helfen Dir dabei, alle offenen Fragen zu klären. Wenn Du in unseren Artikeln zum Thema Steuern keine Antwort findest, kannst Du selbst eine Frage stellen und unsere Experten beantworten sie für Dich.
Als Student bist Du in der Regel nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Du solltest jedoch eine anfertigen (beispielsweise über das Tool ELSTER), sobald Du während Deines Studiums ein Einkommen erzielst (wie zum Beispiel bei einem lohnsteuerpflichtigen Nebenjob). Das kann sich nämlich für Dich auszahlen und dafür sorgen, dass Du eine hohe Steuererstattung erhältst.
Wenn Du noch keine Steuererklärung abgegeben hast, kannst Du bis zu 7 Jahre rückwirkend Deine Steuererklärungen einreichen. Da sich im Laufe der Zeit ein relativ hoher Betrag ansammelt, kann es sich lohnen, mit der Erstellung der ersten Steuererklärung zu warten. Die Abgabefrist einer verpflichtenden Steuererklärung für Studenten ist immer der 31.05. des kommenden Jahres.
Ganz grob gesagt kann man von einer Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung im Studium sprechen, wenn folgendes zutrifft:
- Du beziehst Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die den von 9.408€ pro Jahr übersteigen
- Auch wenn Du Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte von über 9.408 € jährlich hast.
- Oder aber bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt bist, also in Steuerklasse VI veranlagt wirst.
- Und auch dann, wenn Du Steuerfreibeträge in Deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hast.
Als dualer Student liegt Du in der Regel über dem Freibetrag in Höhe von 9.408€ pro Jahr und musst dementsprechend auch eine Steuererklärung abgeben. Das ist aber definitiv kein Manko für Dich, sondern kann sich auszahlen: da Du im Studium häufig Pauschalen nutzen und viele Dinge ansetzen kannst (beispielsweise für Literatur oder Auslandsaufenthalte), kannst Du in vielen Fällen mit einer Steuererstattung rechnen.